Barrierefreiheit geprüft

Die St. Martin Gastronomie wurde im Januar 2026 erneut durch einen zertifizierten Erheber evaluiert und durch die Prüfstelle mit dem Zertifikat

„Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung, teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“

ausgezeichnet und darf das Kennzeichen von Januar 2019 bis Januar 2029 führen. Die zugehörigen Kurzberichte können Sie auf der Seite „Reisen für alle“ einsehen oder hier downloaden.

Darüber hinaus liegen detaillierte Informationen vor für:

  • Menschen mit Hörbehinderung
  • Gehörlose Menschen
  • Menschen mit Sehbehinderung
  • Blinde Menschen
  • Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
  • Allergiker und Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten